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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere nachfolgenden
Geschäftsbedingungen gelten für
Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten
und Unternehmern im Rahmen deren
Geschäftsbetriebes und mit
juristischen Personen.
§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und
Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Der Geltung
widersprechender
Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners wird hiermit
widersprochen. Dies gilt auch dann,
wenn der Geschäftspartner durch
Gegenbestätigungen oder in sonstiger
Weise auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen hinweist.
Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn diese durch uns
schriftlich bestätigt werden.
Diese Geschäftsbedingungen treten an
die Stelle aller früheren
Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss,
Inhalt der Leistungspflicht
Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Das
gleiche gilt für Ergänzungen,
Änderungen oder Nebenabreden.
Öffentliche, insbesondere in der
Werbung getätigte Äußerungen dritter
Personen über die Beschaffenheit der
Ware gelten mangels anderweitiger
ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung nicht als
Vertragsinhalt.
§ 3 Preise
Die Preise sind freibleibend. Alle
Aufträge werden nur aufgrund der zur
Zeit der Bestellung gültigen Preise
angenommen. Etwa bewilligte Rabatte
sowie Umsatz- und Frachtvergütung
entfallen bei gerichtlichen oder
außergerichtlichen
Vergleichsverfahren, Konkurs und bei
Zahlungsverzug von mehr als einem
Monat.
§ 4 Versand- und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auch bei
frachtfreier Lieferung auf Gefahr
des Bestellers/Käufers. Wir haften
nicht für Beschädigungen oder
Verluste während der Beförderung.
Soweit keine besondere Versandart
vereinbart worden ist, erfolgt der
Versand nach unserem besten Ermessen
ohne Verpflichtung für die billigste
Verfrachtung. Frachtauslagen sind
uns zu erstatten. Die Gefahr geht
auf den Vertragspartner über, sobald
die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden
ist bzw. zwecks Versendung unser
Lager verlassen hat. Falls der
Versand ohne unser Verschulden
unmöglich ist oder sich verzögert,
geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den
Besteller/Käufer über.
§ 5 Zahlung
Soweit nicht etwas anderes
vereinbart, sind unsere Rechnungen
sofort und in Bar zu zahlen.
Wir sind berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des
Bestellers/Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen und werden in diesem
Falle den Besteller/Käufer über die
Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Im Fall von Schecks
gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst wird.
Wechsel und Schecks nehmen wir nur
erfüllungshalber entgegen, Wechsel
nur nach gesonderter Vereinbarung.
Gerät der Besteller/Käufer in
Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem Verzugszeitpunkt ab Zinsen in
Höhe von 8 % p. a. über dem
Zinssatz, der von der Europäischen
Zentralbank für ihre jüngste
Hauptrefinanzierungsoperation, die
vor dem ersten Kalendertag des
betreffenden Halbjahres durchgeführt
wurde, angewendet wurde zu
berechnen. Die Zinsen sind dann
niedriger anzusetzen, wenn der
Besteller/Käufer eine geringere
Zinsbelastung nachweist.
Wenn uns Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des
Bestellers/Käufers in Frage stellen,
insbesondere wenn ein Scheck nicht
eingelöst wird oder der
Besteller/Käufer seine Zahlungen
einstellt oder wenn andere Umstände
bekannt werden, die seine
Kreditwürdigkeit in Frage stellen,
so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen. Dies
gilt auch dann, wenn wir Schecks
angenommen haben. Wir sind in diesem
Falle ferner berechtigt,
Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Besteller/Käufer ist zur
Aufrechnung oder Zurückbehaltung,
auch wenn Gegenansprüche oder
Mängelrügen geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig
sind.
§ 6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für die von
uns gelieferten Produkte (Hardware)
und Dienstleistungen beträgt sechs
Monate. Sie beginnt mit dem Liefer-
oder Ausführungsdatum. Im Hinblick
auf die Untersuchungs- und
Rügepflichten des Bestellers/Käufers
gelten für unsere Lieferungen stets
die Vorschriften der §§ 377 bis 378
HGB.
Für Softwareinstallationen sowie
Sicherungskopien übernehmen wir
weder Gewährleistung noch Haftung.
Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des
Dienstleisters nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten und
Installationen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Original- Spezifikationen
entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, wenn der
Besteller/Käufer eine entsprechende
substantiierte Behauptung, dass erst
einer dieser Umstände den Mangel
herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Auf unser Verlangen ist der
Besteller/Käufer verpflichtet,
beanstandete Ware zum Zwecke der
Überprüfung im Anlieferungszustand
an uns zurück zu senden.
Bei berechtigter und fristgemäßer
Mängelrüge sind wir zur kostenfreien
Nachbesserung der gelieferten Ware
bzw. nach unserer Wahl zur
Ersatzlieferung verpflichtet. Nach
unserer Wahl sind wir auch
berechtigt, den Minderwert
gutzuschreiben oder die beanstandete
Ware gegen Erstattung des Entgelts
zurückzunehmen.
Schlägt die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der
Besteller/Käufer die Herabsetzung
der Vergütung sowie, wenn eine
wesentliche Vertragsverletzung
vorliegt, nach seiner Wahl die
Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
Nimmt der Kunde oder eine dritte
Person/Firma im Auftrag des Kunden
Nachbesserungen vor, so entfällt
jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Gewährleistungsansprüche bestehen
unter den sonstigen Voraussetzungen
nur für Mängel, die bei der Übergabe
(im Fall der Versendung bei Übergabe
an den ersten Transporteur)
vorhanden sind. Dass dies der Fall
ist, hat der Besteller/Käufer zu
beweisen. Eine Vermutung der
Mangelhaftigkeit im Sinne des § 924
ABGB ist ausgeschlossen. Eine
Haftung für normale Abnutzung ist
jedenfalls ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen uns
stehen jeweils nur dem unmittelbaren
Besteller/Käufer zu und sind nicht
an Dritte abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten
abschließend die
Gewährleistungsregelungen für die
Produkte und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher
Art aus. In jedem Fall sind
eventuelle Ansprüche auf Ersatz des
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
voraussehbaren Schadens beschränkt.
§ 7 Schadenersatz
Schadensersatzansprüche wegen Nicht-
oder Schlechterfüllung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluss, aus
unerlaubter Handlung sowie allen
sonstigen Rechtsgrundlagen sind
sowohl gegen uns als auch gegen
unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies
gilt nicht für den Ersatz von
Mangel- und Mangelfolgeschäden, wenn
die Haftung auf einer ausdrücklichen
schriftlichen Zusicherung beruht,
die den Besteller/Käufer vor dem
Risiko solcher Schäden absichern
soll.
Die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt hiervon
unberührt.
Der Nachweis des Verschuldens bzw.
der Nachweis des Vorliegens von
grobem Verschulden obliegt dem
Besteller/Käufer.
Besteht nach den voranstehenden
Bestimmungen eine Haftpflicht wegen
eines Mangelschadens, so sind wir
auch aus dem Titel des
Schadenersatzes nach unserer Wahl
zur Nachbesserung, Ersatzlieferung
oder zum Ersatz in Geld
verpflichtet. Schlägt die
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
nach angemessener Frist fehl, kann
der Besteller/Käufer in jedem Fall
Ersatz in Geld verlangen.
Im Hinblick auf
Schadenersatzansprüche, die aus der
Mangelhaftigkeit der Ware
resultieren, sind die Untersuchungs-
und Rügevorschriften der §§ 377 und
378 HGB entsprechend anzuwenden.
Gleiches gilt für Ersatzansprüche
aus Verschulden beim
Vertragsschluss, wenn sich das
schädigende Verhalten in einem
Mangel der Sache niederschlägt.
In jedem Fall sind eventuelle
Ersatzansprüche auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren
Schaden beschränkt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
Bis zur Erfüllung aller Forderungen
(einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent)
die uns aus jedem Rechtsgrund gegen
den Vertragspartner jetzt oder
künftig zustehen, werden uns die
folgenden Sicherheiten gewährt, die
wir auf Verlangen nach unserer Wahl
freigeben werden soweit der Wert der
Sicherheiten die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20 %
übersteigt:
Die Ware bleibt unser Eigentum. Wird
die Ware verarbeitet oder umgebildet
oder in einer Weise mit fremden
Sachen verbunden, dass eine
Rückführung unmöglich ist, entsteht
Miteigentum an der einheitlichen
Sache. Dabei bleibt unser
vorbehaltenes Eigentum in Höhe des
Rechnungswertes in unserem
Miteigentumsanteil erhalten. Der
Besteller/Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum
von uns unentgeltlich. Ware, an der
uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im
Folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
Der Besteller/Käufer ist berechtigt,
die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht im Verzug ist.
Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der
Besteller/Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an
uns ab. Der Besteller/Käufer ist
verpflichtet, unverzüglich die für
die Wirksamkeit der Abtretung
erforderlichen Publizitätsakte
(insbesondere entsprechende
Buchvermerke) zu setzen. Wir
ermächtigen ihn widerruflich, die an
uns abgetretenen Forderungen für
unsere Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur
widerrufen werden, wenn der
Besteller/Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der
Besteller/Käufer auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers/Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche
des Bestellers/Käufers gegen Dritte
zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrage.
Auf unser Verlangen ist der
Besteller/Käufer verpflichtet, uns
eine genaue Aufstellung der an uns
nach Maßgabe dieser Vorschrift
übergegangenen Forderungen mit Namen
und Anschriften der Abnehmer zu
geben sowie uns alle für die
Geltendmachung der abgetretenen
Forderungen nötigen Auskünfte zu
erteilen.
Alle durch die Wiederinbesitznahme
des Liefergegenstandes entstehenden
Kosten trägt der Besteller/Käufer.
Wir sind berechtigt, den
zurückgekommenen Liefergegenstand
freihändig zu verwerten.
§ 9 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart ist, gelten
die uns im Zusammenhang mit
Bestellungen unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
Die im Gespräch mit dem Kunden oder
des Kunden mit Dritten erhaltenen
Informationen gelten so lange als
vertraulich, solange sie Anderen
nicht zum Schaden gereicht.
§ 10 Rechte Dritter
Der Besteller/Käufer übernimmt die
Gewähr, dass die von ihm in
besonders vorgeschriebener
Ausführung bestellte Ware nicht die
Rechte Dritter verletzt. Von allen
Ansprüchen Dritter, die sich aus
einer behaupteten oder tatsächlichen
Rechtsverletzung ergeben könnten,
hat uns der Besteller schad- und
klaglos zu stellen.
§ 11 Warenrücknahme
Für den Fall einer einvernehmlichen
Rücknahme der Ware oder einer
Rücknahme bei Zahlungsunfähigkeit
schreiben wir den Zeitwert unter
Berücksichtigung des Zustandes der
Ware gut, sofern eine anderweitige
Verwendung möglich ist. Eine
einvernehmliche Rücksendung von Ware
ist nur mit unserem ausdrücklichen
schriftlichen Einverständnis
möglich.
§ 12 Anwendbares Recht,
Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und
die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Besteller/
Käufer gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für sämtliche
wechselseitigen Verpflichtungen ist
Dresden. Sollte eine Bestimmung in
diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
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