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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten und Unternehmern im Rahmen deren Geschäftsbetriebes und mit juristischen Personen.

 

§ 1 Geltung der Bedingungen


Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung widersprechender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner durch Gegenbestätigungen oder in sonstiger Weise auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hinweist. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden.
Diese Geschäftsbedingungen treten an die Stelle aller früheren Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Inhalt der Leistungspflicht


Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Öffentliche, insbesondere in der Werbung getätigte Äußerungen dritter Personen über die Beschaffenheit der Ware gelten mangels anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nicht als Vertragsinhalt.

 

§ 3 Preise


Die Preise sind freibleibend. Alle Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise angenommen. Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütung entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs und bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat.

 

§ 4 Versand- und Gefahrübergang


Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Bestellers/Käufers. Wir haften nicht für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Soweit keine besondere Versandart vereinbart worden ist, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für die billigste Verfrachtung. Frachtauslagen sind uns zu erstatten. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über.

 

§ 5 Zahlung


Soweit nicht etwas anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und in Bar zu zahlen.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers/Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden in diesem Falle den Besteller/Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen, Wechsel nur nach gesonderter Vereinbarung.
Gerät der Besteller/Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem Verzugszeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Zinssatz, der von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngste Hauptrefinanzierungsoperation, die vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres durchgeführt wurde, angewendet wurde zu berechnen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller/Käufer eine geringere Zinsbelastung nachweist.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers/Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Besteller/Käufer seine Zahlungen einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle ferner berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Besteller/Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Gegenansprüche oder Mängelrügen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

 

§ 6 Gewährleistung


Die Gewährleistungsfrist für die von uns gelieferten Produkte (Hardware) und Dienstleistungen beträgt sechs Monate. Sie beginnt mit dem Liefer- oder Ausführungsdatum. Im Hinblick auf die Untersuchungs- und Rügepflichten des Bestellers/Käufers gelten für unsere Lieferungen stets die Vorschriften der §§ 377 bis 378 HGB.
Für Softwareinstallationen sowie Sicherungskopien übernehmen wir weder Gewährleistung noch Haftung.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Dienstleisters nicht befolgt, Änderungen an den Produkten und Installationen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original- Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller/Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Auf unser Verlangen ist der Besteller/Käufer verpflichtet, beanstandete Ware zum Zwecke der Überprüfung im Anlieferungszustand an uns zurück zu senden.
Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge sind wir zur kostenfreien Nachbesserung der gelieferten Ware bzw. nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung verpflichtet. Nach unserer Wahl sind wir auch berechtigt, den Minderwert gutzuschreiben oder die beanstandete Ware gegen Erstattung des Entgelts zurückzunehmen.
Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller/Käufer die Herabsetzung der Vergütung sowie, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Nimmt der Kunde oder eine dritte Person/Firma im Auftrag des Kunden Nachbesserungen vor, so entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Gewährleistungsansprüche bestehen unter den sonstigen Voraussetzungen nur für Mängel, die bei der Übergabe (im Fall der Versendung bei Übergabe an den ersten Transporteur) vorhanden sind. Dass dies der Fall ist, hat der Besteller/Käufer zu beweisen. Eine Vermutung der Mangelhaftigkeit im Sinne des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist jedenfalls ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen jeweils nur dem unmittelbaren Besteller/Käufer zu und sind nicht an Dritte abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungsregelungen für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. In jedem Fall sind eventuelle Ansprüche auf Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt.

 

§ 7 Schadenersatz


Schadensersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie allen sonstigen Rechtsgrundlagen sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Mangel- und Mangelfolgeschäden, wenn die Haftung auf einer ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung beruht, die den Besteller/Käufer vor dem Risiko solcher Schäden absichern soll.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Der Nachweis des Verschuldens bzw. der Nachweis des Vorliegens von grobem Verschulden obliegt dem Besteller/Käufer.
Besteht nach den voranstehenden Bestimmungen eine Haftpflicht wegen eines Mangelschadens, so sind wir auch aus dem Titel des Schadenersatzes nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder zum Ersatz in Geld verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller/Käufer in jedem Fall Ersatz in Geld verlangen.
Im Hinblick auf Schadenersatzansprüche, die aus der Mangelhaftigkeit der Ware resultieren, sind die Untersuchungs- und Rügevorschriften der §§ 377 und 378 HGB entsprechend anzuwenden. Gleiches gilt für Ersatzansprüche aus Verschulden beim Vertragsschluss, wenn sich das schädigende Verhalten in einem Mangel der Sache niederschlägt.
In jedem Fall sind eventuelle Ersatzansprüche auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten


Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt:
Die Ware bleibt unser Eigentum. Wird die Ware verarbeitet oder umgebildet oder in einer Weise mit fremden Sachen verbunden, dass eine Rückführung unmöglich ist, entsteht Miteigentum an der einheitlichen Sache. Dabei bleibt unser vorbehaltenes Eigentum in Höhe des Rechnungswertes in unserem Miteigentumsanteil erhalten. Der Besteller/Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von uns unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller/Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, unverzüglich die für die Wirksamkeit der Abtretung erforderlichen Publizitätsakte (insbesondere entsprechende Buchvermerke) zu setzen. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller/Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers/Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
Auf unser Verlangen ist der Besteller/Käufer verpflichtet, uns eine genaue Aufstellung der an uns nach Maßgabe dieser Vorschrift übergegangenen Forderungen mit Namen und Anschriften der Abnehmer zu geben sowie uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen.
Alle durch die Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes entstehenden Kosten trägt der Besteller/Käufer. Wir sind berechtigt, den zurückgekommenen Liefergegenstand freihändig zu verwerten.

 

§ 9 Geheimhaltung


Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
Die im Gespräch mit dem Kunden oder des Kunden mit Dritten erhaltenen Informationen gelten so lange als vertraulich, solange sie Anderen nicht zum Schaden gereicht.

 

§ 10 Rechte Dritter


Der Besteller/Käufer übernimmt die Gewähr, dass die von ihm in besonders vorgeschriebener Ausführung bestellte Ware nicht die Rechte Dritter verletzt. Von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Rechtsverletzung ergeben könnten, hat uns der Besteller schad- und klaglos zu stellen.

 

§ 11 Warenrücknahme


Für den Fall einer einvernehmlichen Rücknahme der Ware oder einer Rücknahme bei Zahlungsunfähigkeit schreiben wir den Zeitwert unter Berücksichtigung des Zustandes der Ware gut, sofern eine anderweitige Verwendung möglich ist. Eine einvernehmliche Rücksendung von Ware ist nur mit unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis möglich.

 

§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller/ Käufer gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen ist Dresden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 
 
 
 

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